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Blog zu Stiftungen & Fundraising

Rechnungslegung und Vertrauen

Bei unseren Kunden treffen wir immer wieder auch den Umstand, dass die Rechnungslegung nicht dem Buchhaltungsstandard « GAAP FER 21 » entspricht (siehe  die SwissFoundations-Publikation «Rechnungslegung und Revision von Förderstiftungen»). Nun ist es so, dass alle Werke, welche von Zewo.ch zertifiziert sind, diesen Buchhaltungsstandard verwenden, da sie andernfalls nicht zerfiziert werden.

Wenn also eine Stiftungsrat Gesuche vergleicht, werden  Finanzberichte, welchen dem GAAP FER 21 Standard entsprechen, vergleichsweise besser bewertet als Finanzberichte, welche diesen nicht Standard erfüllen. Denn der GAAP FER 21 Standard schafft mehr finanzielle Transparenz. Und alles, was mehr Transparenz schafft, baut Vertrauen auf.

Deshalb ist es so, dass die Rechnungslegung nach GAAP FER 21 ein Qualitätsmerkmal ist, welche die Chancen auf Vergabungen seitens Stiftungen erhöht. Sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder und fragen sie ihn, ob er Erfahrung mit der Rechnungslegung gemäss GAAP FER 21 hat. Im Zweifelsfall kann es sich im Einzelfall auch lohnen, zu einem Treuhänder zu wechseln, welcher diese Erfahrung mitbringt oder welcher bereit ist, diesen Buchhaltungsstandard zu verwenden.

Darüber hinaus gibt es bei der Präsentation des Finanzberichtes einige Punkte, welche für Entscheider in Stiftungen sehr wichtig sind. An dieser Stelle lohnt es sich, sich von erfahrenden Stiftungsfundraisern und Stiftungsfundraiserinnen beraten zu lassen. Denn alles, was die Chancen auf Vergabungen erhöht, lohnt sich unterm Strich immer. Und damit lohnt sich auch eine Beratung. Falls Sie Interesse haben, nehmen Sie mit mir unverbindlich Kontakt auf.

Horst Bührer

 

 

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